Sofortige Unterbringung im


Rettungsdienst (NRW)

Ein sofortige Unterbringung im Rettungsdienst benötigt drei Dinge:
1. Eine eigen- oder fremdgefährdung des Patienten, die durch
2. eine Psychische Erkrankung ausgelöst ist und
3. die Ablehnung der Behandlung durch den Patienten.
Sind ALLE drei Punkte gegeben, kann eine sofortige Unterbingung durchgeführt werden.
Zur Durchführung muss die zuständige Ordnungsbehörde (z.b Ordnungsamt) oder ihre geregelte Vertretung (z.b. Polizei oder Feuerwehr) anwesend sein.
Für die Ordnungsbehörde muss ein ärztliches Zeugnis vorliegen. Liegt keins vor muss Eins erstellt werden.
Ärtze mit der Fachkunde Rettungsdienst oder Zusatzbezeichung Notfallmedizin (Notärzte) sind befähigt dieses Zeugnis auszufüllen.
Wenn alle Vorrausetzungen erfüllt sind kann eine sofortige Unterbingung erfolgen.
Dabei bleibt die Ordnungsbehörde als durchführender jederzeit bei dem Patienten. Die Polizei kann im Rahmen der Amtshilfe den Körperlichenzwang für die Ordnungsbehörde übernehmen

PsychKG NRW

(1) Ist bei Gefahr im Verzug eine sofortige Unterbringung notwendig,kann die örtliche Ordnungsbehörde die sofortige Unterbringung ohnevorherige gerichtliche Entscheidung vornehmen, wenn ein ärztliches Zeugnis über einen entsprechenden Befund vorliegt, der nicht älter alsvom Vortage ist. Zeugnisse nach Satz 1 sind grundsätzlich von Ärztinnen oder Ärztenauszustellen, die im Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapieweitergebildet oder auf dem Gebiet der Psychiatrie erfahren sind. Sie haben die Betroffenen persönlich zu untersuchen und dieNotwendigkeit einer sofortigen Unterbringung schriftlich oder elektro-nisch zu begründen. Will die örtliche Ordnungsbehörde in derBeurteilung der Voraussetzungen für eine sofortige Unterbringung voneinem vorgelegten ärztlichen Zeugnis abweichen, hat sie den Sozial-psychiatrischen Dienst der unteren Gesundheitsbehörde zu beteiligen.

Quelle 1: Gesetz über Hilfe und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen, §14, Nordrhein-Westfalen
(Abgerufen 01.11.24)

Leitfaden zur Unterbringung

• Soll eine Unterbringung wegen einer Selbst- oder Fremdgefährdung möglichst unmittelbar erfol-gen, ist die Grundlage das PsychKG NRW (neu seit 01.01.2017). In diesem Fall wendet sich der Arzt/die Ärztin direkt an die örtliche Ordnungsbe-hörde, in Wuppertal also tagsüber an die Leitstelle des Ordnungsamtes (Tel. ###-####) und nachts an die Feuerwehr-Leitstelle (Tel.###-####)

Quelle 3: Zwangseinweisung in Kriesensituation, Leitfaden der Stadt Wuppertal
(Stand: 2Q 2018)

Geschäftsfähigkeit BGB

Geschäftsunfähig ist:
1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

1. Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.
2. Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.

Quelle 4: Bürgerliches Gesetz Buch, §104
(Abgerufen: 01.11.24)

Quelle 5: Bürgerliches Gesetz Buch, §105
(Abgerufen: 01.11.24)

Hab ich dir schon mal gesagt, was die Definition von Wahnsinn ist?
--Vaas Montenegro